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OLG Düsseldorf (18 U 228/89) | Datum: 15.03.1990
e. »Der Beklagten und ihren Bediensteten obliegt die Verkehrssicherungspflicht, die in Nordrhein-Westfalen als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit ausgestaltet ist (§ 9 a StrWG NW). Die Pflicht erstreckt [...]